Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verbrauchergeschäfte im Zusammenhang mit dem Kauf, der Montage und der Reparatur von Fahrrädern, sowie Veloskopie/Bikefitting. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1. Ladenkauf (Bestellung, Lieferung, Bezahlung)
Bestellen Sie Fahrräder aus unserem Sortiment, teilen wir Ihnen die Lieferfristen des Herstellers bei Bestellung mit. Sollte der Hersteller seine Lieferfrist nicht einhalten, behalten wir uns das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Ihnen einen späteren Liefertermin anzubieten. Der Kaufpreis wird mit Übergabe des Fahrrades, spätestens jedoch mit Übersendung der Rechnung fällig. Wir können jederzeit eine Anzahlung auf den Kaufpreis bzw. Vorkasse verlangen. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben bis zur Lieferung vorbehalten, soweit die Änderungen für Sie zumutbar sind. Auf erhebliche, erkennbare Änderungen weisen wir Sie soweit möglich rechtzeitig hin.
1.1. Individuell angefertigte Produkte
Bestellen Sie Produkte, insbesondere Fahrräder, die individuell für Sie in Ausstattung und oder Lackierung angefertigt, also maßgefertigt werden, besteht kein Wiederrufrecht nach EuGH Az. C 529/19. Der Auftrag gilt als erteilt sobald die verinbarte Anzahlung, mindestestens ein Drittel der vereinbarten Kaufsumme, bezahlt wurde. Sollte keine Abnahme des Produktes erfolgen wird diese Anzahlung genutzt um den entstandenen Schaden zu begleichen. Sollte der Schaden geringer sein wird der Differnezbetrag erstattet.
2. Werkstatt (Montagen und Reparaturen)
Bei Montagen und Reparaturen werden die zu erwartenden Material- und Lohnkosten vor Beauftragung geschätzt und Ihnen zur Verfügung gestellt. Kann der Rahmen der Kostenschätzung nicht eingehalten werden, so erfragen wir Ihre Genehmigung. Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, teilen wir den neuen Fertigstellungstermin und den Grund der Verzögerung mit. Der veranschlagte/genehmigte Werklohn wird mit Abholung (Abnahme) fällig. Fahren Sie Ihr Rad bei Abholung Probe. Machen Sie uns unverzüglich auf eventuelle Mängel aufmerksam. Sollten später Mängel auftreten, so leisten wir nur Gewähr, wenn der Mangel objektiv nicht erkennbar war, wir eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen haben oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Sofern wir Serviceräder vorrätig haben, stellen wir Ihnen auf Wunsch ein Rad für die Dauer der Reparatur zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass Sie eine private Haftpflichtversicherung halten und eine Kaution in Höhe von 150,00 € bei uns hinterlegen.
3. Eigentum am Fahrrad –
Zusicherung und Übertragung der Verfügungsgewalt
Durch die Übergabe des Fahrrades zur Reparatur sichern Sie uns zu, dass Sie Eigentümer desselben sind oder in dessen Auftrag berechtigter Weise handeln. Wir behalten uns das Recht vor, Fahrräder mit zweifelhafter Herkunft von der Reparatur auszuschließen und Ihnen die Kosten der Besorgung (Verwahrung, Verbringung, Entsorgung und Beratung) zu berechnen. Sollten wir Zweifel hegen, bitten wir Sie umgehend um Nachweis des Eigentums. Kommen Sie dem nicht binnen 2 Werktagen nach Aufforderung nach, so wird vermutet, dass das Rad nicht in Ihrem Eigentum ist und das Rad polizeilich als gestohlen gemeldet.
4. Abholung und Verwertung bei Nichtabholung
Sollten Sie Ihr Rad nach Aufforderung zur Abholung nicht binnen 8 Werktagen abholen, so behalten wir uns vor, Ihnen Standgebühren in Höhe von 3€ pro Tag zu berechnen. Die Verwahrung erfolgt auf Ihre Gefahr. Sollte Ihr Rad länger als 2 Monate bei uns stehen, behalten wir uns vor, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung Ihr Rad nach den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten. Wir werden Ihr Rad zum Verkauf im unserem Geschäft oder über Dritte anbieten. Eventuell bei Verkauf erzielte Gewinne schreiben wir Ihrem Kundenkonto gut.
5. Verleih von Testfahrrädern
Unser Angebot, Ihnen Testfahrräder und Testfahrzeuge zur Probe zu überlassen steht unter der Bedingung, dass im Zeitpunkt des Verleihs solche zur Verfügung stehen und Sie eine Haftpflichtversicherung halten, die mögliche Drittschäden versichert. Im Weiteren gelten die im Verleihformular gesondert dargelegten Bedingungen. Entleihen Sie eines unserer Fahrräder oder Fahrzeuge, so sind Sie verpflichtet, bei dessen Benutzung alle Verkehrsregeln einzuhalten, die Verkehrssicherheit - insbesondere beim Abstellen - zu wahren und selbige ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern, uns Unfälle unverzüglich mitzuteilen und falls erforderlich, die Polizei zu verständigen.
6. Veloskopie/ Bikefitting
6.1. Anmeldung
Die Anmeldung ist nur online über die Website www.veloskop.info möglich.
Der Kunde sichert zu, dass die bei der Online Anmeldung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Die vereinbarte Dienstleistung gilt als verbindlich, wenn der Termin für die Dienstleistung von Veloskop, Martin Schwier schriftlich an die im Formular angegebene Emailadresse bestätigt wurde. Der Kunde akzeptiert die AGB und DSGVO mittels Anklicken im Kontaktformular.
6.2.
Absage und Krankheit
Der vereinbarte Termin kann vom Kunden und von Veloskop, Martin Schwier mit einer Frist von 48 Stunden ohne Angabe von Gründen storniert werden. Es entstehen dadurch keine gegenseitigen Ansprüche auf Erstattungen oder sonstiger Entschädigungen.
Kurzfristigere Absagen, weniger als 48 Stunden, vom Kunden sind nur dann möglich, wenn ein Unfall oder Krankheit durch ein ärztliches Attest bestätigt werden kann. Ansonsten und bei Nichterscheinen, wird dem Kunden die volle Rechnungssumme der vereinbarten Dienstleistung berechnet es wird eine Rechnung zu gesandt und ist entsprechend den Zahlungsbedingungen zu begleichen.
Der Kunde versichert bei Wahrnehmung des Termin vollständig gesund zu sein. Dies betrifft die Körperliche Leistungsfähigkeit, Verletzungen und oder ansteckenden Krankheiten. Insbesondere auch Erkältungen, da eine Veloskopie/Bikefitting mehr als eine moderate körperliche Anstrengung bedeutet.
6.3.
Haftung
Die Haftung von Veloskop, Martin Schwier für Personen-, Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen und Bewegungstests haftet Veloskop, Martin Schwier nicht.
Die Änderung der Sitzposition ist nur durch Fixierung des vom Kunden mitgebrachten Fahrad in einem Smarttrainer und das Lösen allfälliger Verschraubungen möglich. Der finale und korrekte Sitz wird mittels Drehmomentenschlüssel geprüft. Die dazu vorgeschriebenen Drehmomente werden gemäß den Angaben der Hersteller auf dem jeweiligen Bauteil selbst oder in den Anleitungen der Komponentenhersteller, soweit zur Verfügung stehend durchgeführt.
Die Schrauben für die Fixierung und Klemmung von Sattelgestell, Sattelstütze, Vorbau am Gabelschaft und Abschlussdeckel bzw. Steuerlager, Vorbau am Lenker, Bremsgriffe, Schaltgriffe bzw. Brems- und Schalthebeleinheit, Aeroaufsatz, Armpads und Pedalplatten an beiden Schuhen können im Prozess gelöst und mit den empfohlenen Anzugsdrehmomenten festgezogen werden.
Kleine Kratzer oder Lackabsplitterungen können während des Veloskopie/Bikefittings und vorher/ nacher beim anbringen und lösen des Fahrrades vom Smarttrainer oder Komponententausch oder justierung vorkommen und berechtigen nicht zu Ersatz oder sonstigen Ansprüchen.
6.4.
Erfolg
Veloskop, Martin Schwier arbeitet nach den aktuellen Stand der Wissenschaft. Die Umsetzung geschieht nach besten Wissen und Gewissen. Für den Eintritt bestimmter von dem Kunden gewünschter Erfolge kann keine Gewähr übernommen werden, zu vielschichtig sind die Einflussfaktoren wie z.b. Umsetzung der Empfehlungen oder körperlichen Vorraussetzungen des Kunden.
7. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Schadenersatzanspruch des Verkäufers und nimmt dieser die Ware wieder an sich, entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle auf Verlangen und Kosten des Käufers durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt wird.
8. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache vor. Sie sind erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung befugt, die Kaufsache weiter zu veräußern oder zu besichern. Ferner behalten wir uns bis zur vollständigen Begleichung des Werklohns das Pfandrecht nach §647 BGB vor. Das Recht der Aufrechnung oder Zurückbehaltung kann nur geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.
9. Gesetzliche Gewährleistungsrechte
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Kauf- und Werkverträge mit Verbrauchern. Beachten Sie die Hinweise des Verkäufers bei Übergabe, die anliegenden Betriebsanleitungen des Herstellers und Nachfolgendes:
Abnutzungen im Sinne des gewöhnlichen Verschleißes durch Gebrauch ist kein Mangel. Insbesondere Beschädigungen, die auf eines der nachfolgenden Verhalten zurückzuführen sind, sind keine Mängel:
- unsachgemäße, ungeeignete Verwendung oder Überbelastung,
- nicht fachgerechten Ein- oder Anbau von (ungeeigneten),
- Weiterbenutzung nach Feststellen eines Mangels oder Defektes.
Tritt ein Mangel 12 Monate nach Übergabe der Ware an Sie auf, so sind Sie verpflichtet, nachzuweisen, dass die Kaufsache diesen Mangel bei der Übergabe an Sie hatte. Treten Sie wirksam vom Kaufvertrag zurück, so können wir eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für die Nutzung verlangen.
10. Haftung und Verzugsschäden
Die Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung beschränkt auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und solchen Schaden, die absehbar und typisch waren. Bei Verzug können Sie neben der Lieferung Schadendersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verzuges verlangen. Wir leisten keinen Ersatz für Schäden, die auch ohne Verzug eingetreten wären.
11. Hinweise zu Entsorgung und Rücknahme von Batterien und Akkumulatoren
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Als Endnutzer sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an uns oder dafür vorgesehene Rücknahmestellen zurückgeben. Bei einem Online-Kauf ist die Rückgabe an unser Versandlager (Versandadresse) zu Ihren Kosten möglich.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent
Cadmium Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
13. Hinweise zum Datenschutz
Wir verarbeiten gemäß § 33 BDSG alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten elektronisch. Sollten Sie Informationen hierzu oder Löschung oder Sperrung Ihrer Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt
Martin Schwier, Veloskop, Friedensallee 42, 25335 elmshorn, 04121 6490995, info@veloskop.de Wir sind berechtigt, im Falle eines Ordnungswidrigkeit - oder Strafverfahrens – bei Unfällen und unterlassener Anzeige - in erforderlichem Umfang Ihre Informationen, insbesondere Name, Vorname und Anschrift, an Behörden weiterzugeben, sofern diese förmlich angefragt werden.